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Strafrecht

Im Strafrecht vertritt Anwältin Lux Ihre Interessen, wenn Sie eines strafrechtlichen Vergehens oder Verbrechens beschuldigt werden, z.B. wegen

•  Verkehrsstrafsachen
•  Alkohol am Steuer
•  Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
•  Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

oder Opfer einer Straftat geworden sind.
 
Als Opfer einer Straftat sind Sie auf einen Anwalt angewiesen, um Einblick in die Ermittlungsakte zu erhalten. Auch die Frage, ob Sie Strafantrag oder Antrag auf Zulassung als Nebenkläger stellen, kann Rechtsanwältin Lux für Sie klären. Dies ist nicht nur für das Strafverfahren relevant: häufig schließt sich ein Zivilverfahren an. Meist erhalten Sie erst hier Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
 
Es kann aber auch sein, dass Sie einmal einen Strafverteidiger benötigen. Nicht nur im Straßenverkehr können Sie sehr schnell in den Verdacht geraten, eine Straftat begangen zu haben. Und dann stehen Sie ohne die Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers hilflos den Vorwürfen gegenüber. Denn zum Beispiel Alkohol am Steuer oder Unfallflucht sind zwei Straftaten, wegen denen auch ansonsten gesetzestreue Bürger mit Polizei und Justiz in Kontakt geraten können.
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